Aktueller Gerichtsentscheid zu verdeckten Kapitaleinlagen
Leistungen zwischen der Gesellschaft und deren Anteilsinhaber müssen steuerlich dem Drittvergleich entsprechen. Ist dies nicht der Fall, können geldwerte Leistungen oder verdeckte Kapitaleinlagen vorliegen, welche zu unschönen steuerlichen Aufrechnungen führen. In einem aktuellen Bundesgerichtsentscheid vom 17. März 2023 entschied das Bundesgericht, dass Rückzahlungen von verdeckten Kapitaleinlagen nicht der privaten Einkommenssteuer unterliegen.