28. November 2023

Erinnerung zur Anpassung der Statuten infolge Aktienrechtsreform

Würden Sie gerne eine Zwischendividende ausschütten, die Generalversammlung per Videokonferenz abhalten oder von anderen Neuerungen der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Aktienrechtsreform Gebrauch machen? Dann müssen Sie zwingend vorgängig Ihre Statuten anpassen. In allen anderen Fällen ist die Aktualisierung der Statuten bis 31.12.2024 ausreichend.

Aktienrecht1

Über die Anfang diesen Jahres in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen haben wir bereits in den Ausgaben 2/2021, 3/2021 und 1/2022 berichtet. Zudem finden Sie auf unserer Webseite eine Zusammenstellung mit wichtigen Änderungen aufgrund der Aktienrechtsreform (Merkblatt). An dieser Stelle möchten wir Sie lediglich darauf hinweisen, dass auch die Statuten Ihrer Unternehmen an die aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst werden müssen. Die Anpassung der Statuten bedingt die Abhaltung einer Generalversammlung mit öffentlicher Beurkundung. Um zusätzliche Generalversammlungen zu vermeiden, empfehlen wir, die Anpassung frühzeitig im Hinblick auf die Generalversammlung für den Jahresabschluss 2023 zu planen. Gerne berät Sie Steuerexperte und Jurist, Martin Laube, sowie weitere Provida-Fachleute hinsichtlich der Auswirkungen der Aktienrechtsreform für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Aktualisierung Ihrer Statuten.

Download