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Fachartikel: TaxObserver
Revidiertes Erbrecht – mehr Möglichkeiten für die Nachlassplanung
Am 1. Januar 2023 tritt eine Revision des Erbrechts in Kraft. Dabei werden verschiedene erbrechtliche Bestimmungen geändert, darunter die Regelung betreffend die Pflichtteile. Eine weitere Anpassung des Erbrechts befindet sich heute in Vorbereitung. Diese beinhaltet neue Regeln zur Unternehmensnachfolge im KMU-Bereich. Wann die Bestimmungen zur Unternehmensnachfolge in Kraft treten werden, ist aber noch nicht bekannt. Die anstehenden Änderungen bieten auch eine Gelegenheit, um bestehende Testamente oder Erbverträge auf ihre Aktualität zu prüfen. Wir beraten Sie gerne dazu.
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