Fil d'Ariane
Was sich mit der Individualbesteuerung ändern wird
Am 8. März 2026 hat die Schweizer Stimmbevölkerung dem Bundesgesetz zur Individualbesteuerung zugestimmt. Es handelt sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten «Steuergerechtigkeits-Initiative» und markiert einen grundlegenden Systemwechsel: Künftig wird jede natürliche Person unabhängig vom Zivilstand individuell besteuert.
Wichtig zu wissen: Die Annahme führt nicht sofort zu Änderungen bei Steuerrechnung oder Steuererklärung. Das Gesetz tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft, damit Bund und Kantone genügend Zeit haben, die Umsetzung vorzubereiten. Einzelne Details, insbesondere zur konkreten Umsetzung in den Kantonen, sind derzeit noch offen und werden erst mit den kantonalen Ausführungsgesetzen endgültig beurteilt.
Heute werden verheiratete Paare und Personen in eingetragener Partnerschaft bei der Einkommens- und Vermögenssteuer in der Regel gemeinsam veranlagt, während unverheiratete Paare bereits individuell besteuert werden. Diese gemeinsame Veranlagung kann je nach Einkommenskonstellation zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen – im Volksmund oft als «Heiratsstrafe» bezeichnet.
Im neuen System gilt grundsätzlich: Eine Person – eine Steuererklärung – ein Steuertarif. Jede Person versteuert ihr eigenes Einkommen und Vermögen, unabhängig vom Zivilstand.
Folgende Punkte wurden vom Bundesrat fixiert:
Steuererklärung: Verheiratete Personen reichen künftig jeweils eine eigene Steuererklärung ein, sodass Einkommen wie Lohn oder Rente separat versteuert werden.
Vermögen und Vermögenserträge: Diese werden nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Zum Beispiel: Ein gemeinsames Bankkonto wird hälftig berücksichtigt, bei Liegenschaften entscheidet der Grundbucheintrag über die Zuteilung.
Abzüge: Werden grundsätzlich pro Person geltend gemacht. Kinderbezogene Abzüge werden bei der direkten Bundessteuer zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt.
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