22. janvier 2025

Jährliche Abrechnung der MWST

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abrechnen.

Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2024

Dieser Antrag muss jeweils in den ersten zwei Monaten des laufenden Jahres gestellt werden, das heisst für das Jahr 2025 bis zum 28. Februar 2025.

Alles Wissenswerte dazu finden Sie zusammengefasst auf unserem Merkblatt. Falls Sie zur jährlichen MWST-Abrechnung Fragen haben oder Unterstützung beim Antrag für die jährliche Abrechnung der MWST benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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