Fil d'Ariane
Besteuerung der freien Vorsorge Säule 3b
Während bei der ersten und zweiten Säule sowie den 3a-Vorsorgelösungen allgemein bekannt ist, dass die Beiträge das steuerbare Einkommen mindern und der Leistungsbezug besteuert wird, ist die Besteuerung von 3b-Versicherungen komplexer. Mit diesem Artikel möchten wir einen allgemeinen Überblick über die wesentlichen Steuerfolgen einer 3b-Versicherung verschaffen.
DieAusführungen im Artikel beleuchten die steuerliche Handhabung für die Direkte Bundessteuer. Kantonal gelten teilweise abweichende Regelungen, insbesondere für die Sondersteuer auf Kapitalleistungen. Der dritte Abschnitt enthält Hinweise zur Vermögensbesteuerung am Beispiel des Kantons Thurgau.
1. Steuerliche Behandlung der Beiträge
Die Beiträge, Prämien oder Einlagen in Lebensversicherungen, gehören zusammen mit den Krankenversicherungsprämien und ähnlichen Versicherungsbeiträgen grundsätzlich zu den steuerlichen Versicherungsabzügen. Gemäss Art. 33 lit. g DBG ist der Abzug für die Direkte Bundessteuer jedoch auf CHF 3'600 für Verheiratete bzw. CHF 1'800 für die übrigen Steuerpflichtigen begrenzt (oder CHF 5'400 bzw. CHF 2'700, sofern weder Beiträge an die 2. noch an die Säule 3a geleistet wurden). Für die Kantons- und Gemeindesteuern sind die Abzüge ebenfalls limitiert. Da der Maximalbetrag in der Regel bereits durch die Krankenversicherungsprämie ausgeschöpft ist, führen Beiträge an 3b-Vorsorgelösungen meist nicht zu einer weiteren Reduktion des steuerbaren Einkommens.
2. Steuerliche Behandlung der Leistung
Zur Bestimmung der steuerlichen Behandlung der Leistungen aus der freien Vorsorge muss nach Art der Versicherung teilweise nach Periodizität der Beitragszahlung und nach Art der Leistung unterschieden werden.
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Steuerexpertin Susanne Stark steht Ihnen für Fragen oder individuelle Beratungen gerne zur Verfügung.