18. mai 2023

Update Globale Mindestgewinnsteuer (OECD-Steuer)

In der September-Ausgabe 2021 hatten wir unter anderem über die Arbeiten der OECD zur Einführung einer Mindeststeuer von 15 % auf Gewinnen von multinationalen Unternehmen berichtet. Seither wurde dieses Projekt von der OECD mit Hochdruck vorangetrieben. Nachfolgend erfahren Sie mehr zum aktuellen Stand der Umsetzung in der Schweiz.

OECD_Mindeststeuer

Der Bundesrat beabsichtigt, die Mindeststeuer – gestützt auf eine Ermächtigungsnorm in der Verfassung – zunächst auf dem Verordnungsweg einzuführen. Dies, um die neue Regelung, wie von der OECD gefordert, bereits per 1. Januar 2024 in Kraft setzen zu können. Als gewichtiger Grund für die Einführung wird vorgebracht, dass ansonsten Steuersubstrat der Schweiz ins Ausland abfliessen würde: Sollte die Schweiz die im Inland betroffenen Unternehmen nicht gemäss den neuen Regeln besteuern, würden diese von anderen Ländern mit einer Mindeststeuer belegt werden.

Der Entwurf der bundesrätlichen Verordnung1 wurde im vergangenen Sommer in die Vernehmlassung geschickt und der Bundesbeschluss zur Verfassungsänderung wurde vom Parlament im Dezember 2022 verabschiedet. Das letzte Wort haben aber Volk und Stände, welche am 18. Juni 2023 über die neue Verfassungsnorm abstimmen werden. Bei deren Annahme muss die Verordnung des Bundesrates innert sechs Jahren ab Inkraftsetzung – im ordentlichen Verfahren – in ein Gesetz überführt werden.

Inhaltlich stützt sich die Verordnung des Bundesrates zur Mindeststeuer direkt auf die Vorgaben der OECD. Nur grosse, international tätige Unternehmensgruppen mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Millionen unterliegen der neuen Mindestbesteuerung. Bei einer Unterbesteuerung wird der fehlende Betrag mit einer Ergänzungssteuer erhoben. Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer. Wie bei der heutigen direkten Bundessteuer wird sie aber von den Kantonen veranlagt und bezogen. Dem Vernehmen nach ist derzeit eine weitere Verordnung in Vorbereitung, welche sich mit den Details des Verfahrens zur Veranlagung und Erhebung der Mindeststeuer befasst.

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Haben Sie Fragen dazu? Unser Steuerexperte Martin Laube beantwortet Ihnen diese gerne im Detail.

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