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12. December 2024
Aufgepasst: Änderungen beim Verzicht auf eine eingeschränkte Revision ab 1.1.2025
Der Verzicht auf die eingeschränkte Revision (Opting-out) ist ab dem 1. Januar 2025 nur noch für künftige Geschäftsjahre möglich.
Das im Zeitpunkt der HR-Anmeldung laufende Geschäftsjahr muss noch revidiert werden. Die Gesellschaft muss beim Handelsregister die entsprechende Verzichtserklärung daher vor Ende des laufenden Geschäftsjahres anmelden. Dazu sind bestimmte Unterlagen erforderlich, darunter das Protokoll (oder ein Auszug davon) der Generalversammlung (GV), an welcher die Jahresrechnung des letzten abgelaufenen Geschäftsjahrs genehmigt worden ist, sowie die unterzeichnete Jahresrechnung des letzten Geschäftsjahres mitsamt dem Revisionsbericht.