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Ziehen Vermögende bald aus der Schweiz weg? Fakten zur Erbschaftssteuerinitiative der JUSO
Die «Initiative für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert», besser bekannt als Erbschaftssteuerinitiative 2024, wurde im März 2024 von den Jungsozialisten*innen kurz (JUSO) eingereicht. Seither kursieren Schlagzeilen im In- und Ausland, welche suggerieren, Vermögende - insbesondere Unternehmer – sollten umgehend aus der Schweiz wegziehen, um einer Besteuerung zu entkommen. Was ist dran, was ist Spekulation? Wir prüfen die Fakten.

Initiativtext
Die Initiative sieht die Ergänzung der Bundesverfassung um den Artikel «Zukunftssteuer» vor. Gemäss diesem soll auf Erbschaften und Schenkungen eine Steuer in Höhe von 50% erhoben werden, wobei ein Freibetrag von CHF 50 Mio. auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen zu berücksichtigen ist. Betroffen sind somit «nur» Personen mit mehr als CHF 50 Mio. Vermögen.
Weiter fordert die Initiative, dass der Bund und die Kantone Steuervermeidung, insbesondere in Bezug auf den Wegzug aus der Schweiz, verhindern, eine Pflicht zur Aufzeichnung von Schenkungen verordnen und die lückenlose Besteuerung sicherstellen sollen. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zur Steuervermeidung sollen rückwirkend auf alle Erbschaften und Schenkungen ab der Annahme der Initiative Anwendung finden.(Frühestes) Datum der Volksabstimmung
Das Finanzdepartement hat 12 Monate Zeit zur Ausarbeitung einer Botschaft. In den darauffolgenden maximal 18 Monaten wird das Parlament über die Initiative debattieren und eine Empfehlung für die Volksabstimmung abgeben, welche daher kaum vor 2027 stattfinden wird. Frühestens jedenfalls im zweiten Halbjahr 2026.Interpretation und Spekulation
Da der Initiativtext den Wegzug explizit als Steuervermeidung benennt und zu erlassende Vorschriften zur Steuervermeidung rückwirkend ab Annahme der Initiative Anwendung finden sollen, kursieren vielfältige Schauermärchen über mögliche Massnahmen zur Steuervermeidung, welche allesamt einen umgehenden Wegzug von Vermögenden empfehlen. Zu lesen sind nicht nur Schlagzeilen, wonach die Schweiz eine Wegzugssteuer von 50% einführe, sondern scheinbar auch weitergehende Spekulationen, wonach die Schweizer Steuerbehörden Wegzüge besonders kritisch hinterfragen würden, der Pass eingezogen werden könne oder die Umgehung der Erbschaftssteuer durch die Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit sichergestellt werden könnte.Tatsächlich lässt die Initiative offen, wie die Steuerumgehung vermieden werden sollte. Es wäre nach Annahme der Initiative die Aufgabe von Bund und Kantonen, zweckdienliche Regeln zu definieren. Diese müssten selbstverständlich wiederum verfassungskonform sein, weshalb die wildesten der Spekulationen bereits ausgeschlossen werden können.
Klar ist, dass heute, zwei bis drei Jahre vor einer allfälligen Volksabstimmung, keine Notwendigkeit besteht, die Schweiz zu verlassen. Bis zum Abstimmungsdatum dürfte noch viel debattiert und diskutiert werden und die Umsetzung im Falle der Annahme der Initiative allenfalls auch etwas klarer werden.
Selbstverständlich werden wir die weiteren Entwicklungen im Auge behalten.