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16. Februar 2026
Vorsteuerabzug bei Beteiligungsgesellschaften
Neue MWST-Info 9 der ESTV und neues BVGer-Urteil. Die im Herbst 2025 publizierte neue Mehrwertsteuerinfo 09 präzisiert die Vorsteuerberechtigung von Beteiligungsgesellschaften.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass Vorsteuern für Beteiligungen nur im Umfang der gesamten unternehmerischen Tätigkeit zum Vorsteuerabzug berechtigen, verlangt im Gegensatz zur MWST-Info aber die angemessene Berücksichtigung der Holdingtätigkeit – etwa anhand der Bilanzstruktur.
Lesen Sie den kompletten Fachartikel über den Bundesgerichtsentscheid zur Vorsteuerabzug bei Beteiligungsgesellschaften von Steuerexpertin Susanne Stark als PDF-Datei. Sie steht Ihnen für individuelle Fragen gerne zur Verfügung.