01. September 2023

Neues Datenschutzgesetz

Ab dem 1. September 2023 tritt das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Haben Sie alle Vorkehrungen dafür getroffen? Wir beraten und unterstützen Sie dabei.

KI aus rechtlicher Sicht

Per 1. September 2023 ist in der Schweiz das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Im Grundsatz handelt es sich dabei um eine Angleichung an die bereits bestehende europäischen Datenschutzgrundverordnung und damit um eine Verstärkung des Datenschutzes in der Schweiz.

 

Das Gesetz bezweckt ausschliesslich den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Folglich sind Daten über juristische Personen unter dem neuen Gesetz nicht geschützt.

 

Je nach Grösse des Unternehmens/der Organisation sind auch umfangreichere Massnahmen und Vorkehrungen nötig.

 

Haben Sie alle Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzgesetz getroffen? Zum Beispiel:

  • Aktuelle Datenschutzerklärung (z.B. für Ihre Webseite, Webshop etc.)?

  • Auftragsvereinbarungen mit Partnern, die in Ihrem Auftrag Personendaten von Kunden und/oder Mitarbeitenden etc. bearbeiten?

  • Prozess und Vorgehen bei einer Datensicherheitsverletzung?

  • Informationen an Ihre Mitarbeitenden?

  • Bestimmung eines internen Datenschutzberaters?

  • und vieles mehr

 

Doch noch nicht alles bereit? Melden Sie sich jetzt bei uns und wir unterstützen und beraten Sie in der Umsetzung. Martin Laube nimmt Ihr Anliegen jederzeit entgegen.