19. September 2023

MWST-Satz-Erhöhung per 1. Januar 2024

Nachdem das Volk und die Stände am 25. September 2022 die Änderung des AHV-Gesetzes und den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen haben, steht der Schweiz per 1. Januar 2024 eine Mehrwertsteuererhöhung bevor. Während sich für die Konsumentinnen und Konsumenten – abgesehen von leicht höheren Preisen – keine direkten Änderungen ergeben, stehen mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen und Personen vor einigen Anpassungen.

MWST Erhoehung

Diese werden wir in diesem Artikel erläutern und geben ausserdem Empfehlungen für vorbereitende Massnahmen.
 

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Mehrwertsteuersätze wie folgt erhöht:

   Bisher  Neu ab 01.01.2024
Normalsatz  7.7%  8.1%
Reduzierter Satz  2.5%  2.6%
Sondersatz für Beherbung  3.7%  3.8%

 

Bei periodischen Leistungen, wie beispielsweise Abonnements, ist ebenfalls der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend. Werden jahresübergreifende Abonnements verkauft, muss auf der Rechnung die Aufteilung der Leistungszeiträume und Betragsanteile der jeweiligen Perioden ersichtlich sein.

 

Beispiel

Am 15. August 2023 wird ein Abonnement für IT-Leistungen für CHF 10'000 exkl. MWST verkauft. Das Abo läuft vom 1. September 2023 – 31. August 2024. Auf der Rechnung müssen folgende Beträge (gerundet) ausgewiesen werden:

01.09.2023 – 31.12.2023:    4/12      CHF 3’333.-      MWST 7.7%                CHF 257.-
01.01.2024 – 31.08.2024:    8/12      CHF 6’667.-      MWST 8.1%                 CHF 540.-

Der Bruttobetrag der Rechnung müsste demnach auf CHF 10’797.- inkl. MWST lauten.

Ausweis der Mehrwertsteuer auf den Debitorenrechnungen Welcher Steuersatz angewendet wird, ist abhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Das Datum der Zahlung oder der Rechnungsstellung spielen dabei keine Rolle. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen, ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen unterliegen den neuen Steuersätzen.

Lesen Sie den ganzen Artikel bequem als PDF-Datei (Download siehe unten).

Haben Sie Fragen dazu? Unsere Steuerberaterin Rahel Leemann beantwortet Ihnen diese gerne im Detail.

 

MWST-Info 19: Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024, hier abrufbar.

 

Download

TaxObserver_3_2023_MWST.pdf