13. Dezember 2023

Heute vorsorgen und morgen sparen

Noch bis Ende Jahr sind Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse möglich.

quellensteuer
Um vom Steuervorteil nächstes Jahr profitieren zu können, müssen die Einzahlungen in die Säule 3a oder in die Pensionskasse bis spätestens 31. Dezember 2023 auf dem Konto sein.

Arbeitnehmende mit Pensionskasse können max. CHF 7'056.- und Personen ohne Vorsorgeeinrichtung CHF 35'280.- max. 20% des Erwerbseinkommens einzahlen.
 
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