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Globale Mindestgewinnsteuer
Die überwiegende Mehrheit der Mitglieder des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS (kurz Inclusive Framework) hat sich am 9. Juli 2021 der Erklärung zur Schaffung einer neuen Rahmenordnung für die internationale Unternehmensbesteuerung angeschlossen. Diese Mitglieder des Inclusive Framework, zu welchen – trotz Bedenken – auch die Schweiz zählt, repräsentieren mehr als 90% des weltweiten Bruttoinlandprodukts.
Die neuen internationalen Steuervorschriften basieren auf zwei Säulen, die sicherstellen sollen, dass multinationale Unternehmen überall dort, wo sie tätig sind, einen fairen Anteil an Steuern zahlen.
Mit Säule eins wird eine gerechtere Verteilung des Steuersubstrats der grössten multinationalen Unternehmen angestrebt. Viele dieser Unternehmen erzielen in den Märkten ausserhalb ihres Sitzstaates (Marktstaaten) einen Grossteil ihrer Gewinne, sind dort aber mangels einer Präsenz vor Ort meist nicht steuerpflichtig (namentlich Digitalkonzerne). Die Marktstaaten sollen deshalb in gewissem Umfang an der Besteuerung der Unternehmensgewinne beteiligt werden. Davon betroffen sind zunächst multinationale Unternehmen mit über 20 Mrd. Euro weltweitem Jahresumsatz und über 10% Gewinnmarge; nach sieben Jahren soll die Umsatzschwelle auf 10 Mrd. Euro gesenkt werden. Ausgenommen sind der Rohstoffsektor und regulierte Finanzdienstleistungen.
Die zweite Säule zielt darauf ab, den Steuerwettbewerb durch die Einführung einer globalen Mindestgewinnsteuer von wenigstens 15% abzuschwächen. Mit ihr werden für den Steuerwettbewerb multilateral vereinbarte Grenzen festgelegt, um die nationalen Steuerbemessungsgrundlagen zu schützen. Diese Massnahme betrifft multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von über 750 Mio. Euro.
Das Zwei-Säulen-Konzept enthält eine Reihe von Faktoren, über die sich die Mitglieder des Inclusive Framework noch im Detail einigen müssen. Dabei geht es vor allem um die erste Säule, während bezüglich der zweiten Säule dem Vernehmen nach bereits mehr Einigkeit besteht. Die übrigen Elemente der Rahmenordnung, einschliesslich eines Umsetzungsplans, sollen dennoch bereits im Oktober 2021 fertiggestellt werden. Den Abschluss eines entsprechenden multilateralen Vertrages strebt die OECD für das Jahr 2022 an und die Umsetzung soll im Jahr 2023 erfolgen. Ob sich dieser ambitionierte Zeitplan einhalten lässt, wird sich aber noch zeigen müssen. Da hinsichtlich der globalen Mindestgewinnsteuer bereits mehr Klarheit besteht, wird nachfolgend noch etwas näher auf die zweite Säule eingegangen. Einzelheiten zur ersten Säule folgen allenfalls in einer späteren Ausgabe.
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