09. Dezember 2024

Gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler mangels Einsatz privater Mittel

In Urteil vom 22. Januar 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Veräusserung einer einzigen Liegenschaft trotz langer Haltedauer eine gewerbsmässige Tätigkeit darstellt, wenn die Liegenschaft fast ausschliesslich fremdfinanziert ist.

Liegenschaftenhändler, Steuern

Lesen Sie den kompletten Fachartikel zum Bundesgerichtsentscheid und den daraus resultierenden Folgen von Steuerexpertin Susanne Stark als PDF. Sie steht Ihnen gerne für individuelle Fragen oder eine persönliche Beratung zur Verfügung.