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09. September 2025
Bundesgericht verneint gesetzliche Grundlage für pauschale Wertschwankungsreserven
Das Bundesgericht hat entschieden, dass pauschale Wertschwankungsreserven auf Wertschriften, die zur Neutralisierung von unrealisierten Kursgewinnen gebildet werden, steuerlich nicht abzugsfähig sind. Die Entscheidung betrifft Unternehmen, die Wertschriften nicht zum niedrigeren Anschaffungswert, sondern zum Marktwert bilanzieren. Je nach kantonaler Praxis und Kursverlauf dürfte sich die Umstellung auf die Bilanzierung zu Anschaffungskosten steuerlich massiv lohnen.

Lesen Sie den kompletten Fachartikel über den Bundesgerichtsentscheid von Steuerexpertin Susanne Stark als PDF-Datei. Sie steht Ihnen für individuelle Fragen gerne zur Verfügung.