03. März 2025

Bindungswirkung der sogenannten «Safe Harbour»-Zinssätze der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

In seinem Urteil vom 17. Juli 2024 befasste sich das Bundesgericht mit der Bindungswirkung der «Safe Harbour»-Zinssätze der ESTV für Vorschüsse oder Darlehen zwischen Gesellschaften und Beteiligten oder diesen nahestehenden Dritten. Laut dem Entscheid sind die von der ESTV publizierten Zinssätze für die Steuerbehörden nicht mehr verbindlich, wenn Steuerpflichtige selbst von ihnen abweichen. Die Steuerbehörden haben dann gegebenenfalls den im konkreten Einzelfall anwendbaren marktgerechten Zinssatz zu ermitteln.

gerichtsentscheid

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