Fachartikel: Steuern und Recht
Kinderdrittbetreuungskosten: Bundesgericht erweitert den steuerlichen Abzug
Das Bundesgericht hat mit einem wegweisenden Urteil klargestellt, dass abzugsfähige Kinderdrittbetreuungskosten nicht auf Krippen, Horte oder klassische Tagesstrukturen beschränkt sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Kosten für betreute Feriencamps oder Kursangebote während schulfreier Zeiten steuerlich abzugsfähig sein.
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